- Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund
einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung
festgesellt worden ist, anerkannt.
- Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes.
- Unfall oder unerwartete schwerde Erkrankung eines engen Familienangehörigen..
- Sämtliche medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge eines Elementarereignis oder Straftat eines Dritten.
- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung.
- EInreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen
Ehepartner.
- Bei Erfüllung der Bedingungen gewährt die Versicherung eine
Vergütung von 75% der Stornokosten.
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