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AGBH, Storno & Versicherung

 

Schützen Sie sich durch eine Reisestornoversicherung vor den Kosten eines stornierten Urlaubs. Folgende Gründe werden von der Versicherung anerkannt:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Eine nach der Reisebuchung festgestellte Schwangerschaft
  • Ein schwerer Unfall oder Tod eines Buchungsbeteiligten
  • Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung eines engen Familienangehörigen
  • Ein bedeutender Sachschaden am Wohneigentum des Gastes
  • Der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes infolge einer Kündigung
  • Die Einreichung der Scheidungsklage vor der gemeinsamen Reise des Ehepartners

Sämtliche medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden. Bei Erfüllung der Bedingungen gewährt die Versicherung eine Vergütung von 75 % der Stornokosten.

Wenn Sie aus unvorhersehbaren Gründen den Urlaub stornieren müssen, fallen nachstehende Stornokosten an:

bis 1 Monat vor Anreise: kostenlos
bis 2 Wochen vor Anreise: 50%
ab  2 Wochen vor Anreise 80%

Wir empfehlen unseren Gästen daher den Abschluss einer Reisestornoversicherung. Infos finden Sie unter www.europaeische.at.

Das Widerrufsrecht nach §11 Abs, 1 FAGG kommt nicht zur Anwendung.
Des weiteren gelten bei uns die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.

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